Artikel 1490 Codice Civile.

Gemäß Artikel 1490 Cc ist der Verkäufer verpflichtet, Gewähr dafür zu leisten, dass die verkaufte Sache frei von Mängeln ist.

Ein Fehler liegt vor, wenn der physische Zustand der Sache derart vom Vertrag abweicht, dass sie zum bestimmungsgemäßen Gebrauch ungeeignet ist oder ihr Wert wesentlich vermindert ist. 

In Italien sind die Gesetze grundlegend anders als in Deutschland. - Wir helfen auch mit unseren erfahrenen Partnern von Studio Legale bis Architetto.

Gutachter-Gardasee

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