Artikel 1669 Codice Civile.
Gemäß Artikel 1669 ist der Bauunternehmer verantwortlich, wenn innerhalb von zehn Jahren ab der Herstellung das Objekts Mängel am Gebäude, die Nutzung unmöglich machen oder wegen eines Baumangels gänzlich oder teilweise das Gebäude zerstört wird.
Ebenfalls wenn sich offensichtlich die Gefahr der Zerstörung des Gebäudes oder schwere Mängel zeigen.
Der Anspruch des Bestellers verjährt innerhalb eines Jahres ab der Anzeige.
In Italien sind die Gesetze grundlegend anders als in Deutschland. - Wir helfen auch mit unseren erfahrenen Partnern von Studio Legale bis Architetto.